Abmahnung

Filesharing, Arbeitsrecht

Abmahnungen gibt es in verschiedenen rechtlichen Bereichen.
Mit einer Abmahnung bringt der Abmahnende zum Ausdruck, dass er das Verhalten des Abgemahnten aus rechtlicher oder tatsächlicher Sicht nicht billigt und den Abgemahnten auffordert, das entsprechende Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
Verbunden mit einer solchen Abmahnung kann entweder die Androhung weiterer Maßnahmen sein (Kündigung im Arbeitsrecht) oder aber die Aufforderung eine so genannte strafbewährte Unterlassungserklärung (Filesharing) abzugeben.

 

Im Bereich des Filesharing handelt es sich regelmäßig darum, dass ein Rechteinhaber oder Urheber eines bestimmten Musiktitel, eines Films oder eines Computerprogramms feststellt, dass jemand unberechtigterweise dieses geschützte Werk zur Vervielfältigung über eine Tauschbörse zur Verfügung stellt.

Der Rechteinhaber oder Urheber hat allerdings regelmäßig das alleinige Recht Vervielfältigungen seines Stückes oder seines Filmes vorzunehmen oder aber zu genehmigen. Hiermit verdient der Urheber regelmäßig sein Geld.
Wird das Werk von einem Dritten ohne entsprechende Rechte kopiert und/oder zur Vervielfältigung angeboten, so schädigt derjenige unmittelbar den Inhaber der Rechte. Der Inhaber der Rechte hat dann einen Unterlassungsanspruch gegen über dem Täter und auch einen Schadensersatzanspruch.
Durch Ausspruch einer entsprechenden Abmahnung wehrt sich also der Rechteinhaber gegenüber demjenigen, der seine Rechtsposition verletzt.