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Unterlassungserklärung
Strafbewährte Unterlassungserklärung, Filesharing, Abmahnung
Zusammen mit einer Abmahnung senden die so genannten Abmahnanwälte regelmäßig die Aufforderung zur Abgabe einer so genannten strafbewährten Unterlassungserklärung.
Ob derjenige, der das Aufforderungsschreiben bekommen hat, die entsprechende Erklärung abgeben muss, insbesondere aber, ob die von den Abmahnanwälten vorgegebene Unterlassungserklärung nicht zu risikoreich ist, muss individuell geprüft werden.
Was ist aber eigene strafbewährten Unterlassungserklärung?
Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner dem Unterlassungsgläubiger gegenüber eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht zu wiederholen.
Hierbei ist der Unterlassungsschuldner regelmäßig nur dazu verpflichtet solche Handlungen zu unterlassen, die ihm selbst auch zurechenbar sind.
Damit der Unterlassungsgläubiger sicher sein kann, dass der Unterlassungsschuldner in Zukunft das abgemahnte Verhalten unterlässt, muss sich der Unterlassungsschuldner auch dazu verpflichten im Falle, dass er gegen die Unterlassungserklärung verstößt, eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Wie eine Unterlassungserklärung formuliert sein kann hierbei individuell zu prüfen.
Keinesfalls sollte man ohne vorherige Prüfung und individuelle Beratung die Unterlassungserklärungen, von anderen Anwälten einfach unterschreiben und zurückschicken.
Lassen Sie sich daher in jedem Falle von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten.
