Arbeitsrecht

Kündigung, Abmahnung, Lohn, Urlaubsgeld, Arbeitnehmerdatenschutz, Datenschutz im Betrieb, Tarifvertrag, Weihnachtsgeld, Zeitarbeit,Probezeit, Verfallklausel, Betriebsvereinbarungen

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, aber zur außergerichtlichen Beratung zur Seite.

Gerade in wirtschaftlich nicht ganz einfachen und unübersichtlichen Zeiten ist Rechtssicherheit sowohl für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer von immenser Bedeutung.

Zu folgenden Themen finden Sie Informationen, wenn Sie auf das jeweilige Schlagwort klicken:

Kündigung

Abmahnung

Lohn

Urlaubsgeld

Arbeitnehmerdatenschutz

Datenschutz im Betrieb

Tarifvertrag

Weihnachtsgeld

Zeitarbeit

Probezeit

Verfallklausel

Betriebsvereinbarungen

Für Arbeitgeber stellt sich daher die Frage: "Wie kann ich mir die Arbeitskraft von wichtigen Leistungsträgern lang-fristig sichern und mir gleichzeitig die Option offen halten, in bestimmten Situationen flexibel zu reagieren und ggf. auch Arbeitsplätze abzubauen." Hierzu müssen die arbeitsvertraglichen Möglichkeiten zugunsten des Unternehmens möglichst effizient ausgenutzt werden, z. B. durch die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten, eines flexiblen Lohn- und Gehaltssystems, oder auch die Vereinbarung von Zeitarbeitsverträgen oder längeren Probearbeitsverhältnissen.

Sollte es dann notwendig sein, sich von Arbeitnehmern zu trennen, ist eine rechtzeitige anwaltliche Beratung so gut wie immer wirtschaftlich deutlich günstiger, als die spätere Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Kündigungsschutzklage) mit dem Risiko, noch eine immense Abfindung zahlen müssen oder aber vom Gericht bestätigt zu bekommen, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.

Lassen Sie sich daher in allen Bereichen des Arbeitsrechts, vom Vertragsabschluss bis zu dessen Kündigung und Abwicklung anwaltlich beraten. Sprechen Sie mich auch gerne auf meine günstigen Beratungsverträge für kleine und mittelständische Unternehmen an.

 

Auch Arbeitnehmer vertrete ich selbstverständlich im Bereich des individuellen Arbeitsrechts. Insbesondere bei Ausspruch von rechtswidrigen und unwirksamen Kündigungen ist anwaltliche Hilfe oft erforderlich. Oft muss sofort gehandelt werden, damit wichtige Fristen nicht ungenutzt verstreichen. Für diesen Fall kann eine Kündigungsschutzklage und damit die Möglichkeit sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen, vergeben sein. Hier spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob es sich um eine fristlose Kündigung oder um eine fristgemäße Kündigung, innerhalb der Probezeit, eine verhaltendsbedingte Kündigung oder eien betriebsbedingte Kündigung handelt.

Eine Abfindung oder Fortbeschäftigung sind dann oft nicht zu erreichen.

Auch sollte ein Arbeitnehmer einen ihm vorgelegtenArbeitsvertrag nicht ungeprüft ohne weiteres unterschreiben. Die Risiken und Schwierigkeiten bei solchen Verträgen liegen oft im Detail und sind für den Laien nicht ohne weiteres zu erkennen. Auch können über einen Arbeitsvertrag z.B. Tarifverträge ein Tarifvertag, eine Betriebsvereinbarung in den Vertrag einbezogen werden. Erst wenn man weiß, was darin steht kennt man auch seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.Teilweise sind in Tarifverträgen Verfallklauseln enthalten, nach denen Ansprüche auf Lohn, Urlaubsgeld u.s.w. einfach verfallen können.

Um die eigenen Rechte zu wahren, z. B. bei unbezahlten Überstunden, einer ausgesprochenen Kündigung, Fragen zu Abfindungszahlungen und Aufhebungs-verträgen ist anwaltlicher Rat dringend geboten.