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Newsflash
- Erforderlicher Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung
- Firmenfortführung – Anforderungen an Haftungsausschluss
- Zustimmungsbedürftigkeit des Ehegatten bei Belastung eines Grundstücks
- Elterngeld – Bestimmung des günstigeren Berechnungszeitraums
- Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren
Mietrecht
Vermieter und Mieter haben beim Abschluss eines Mietvertrages, bei dessen Durchführung, insbesondere aber auch bei dessen Beendigung regelmäßig unterschiedliche Auffassungen zu Ihren Rechten und Pflichten. Ich vertrete sowohl Vermieter, als auch Mieter und bin mir daher stets der unterschiedlichen Interessen, aber auch Rechtslage bewusst. Der Vermieter kann durch richtige Vertragsgestaltung erhebliche Risiken und Unwägbarkeiten bereits im Vorfeld einer Vertragsdurchführung zu seinen Gunsten beeinflussen. Andererseits kann auch der Mieter während der Durchführung und bei der Beendigung eines Mietvertrages durch korrekte Auslegung des Mietvertrages Vorteile zu seinen Gunsten ausnutzen. Oft können durch rechtzeitige Beratung im Mietrecht teure und langwierige Prozesse verhindert und so bares Geld gespart werden.
