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Newsflash
- Erforderlicher Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung
- Firmenfortführung – Anforderungen an Haftungsausschluss
- Zustimmungsbedürftigkeit des Ehegatten bei Belastung eines Grundstücks
- Elterngeld – Bestimmung des günstigeren Berechnungszeitraums
- Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren
Vertragsrecht
AGB, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Servicevertrag, Wartungsvertrag
Das immer schnellleberige Geschäftsleben, aber auch die Masse der täglich gefällten neuen Urteile deutscher Gerichte führen dazu, dass Verträge und deren Inhalte regelmäßig überprüft werden müssen.
Teilweise müssen Verträge an neue Geschäftsgegebenheiten angepasst werden, teilweise müssen diese jedoch auch angepasst werden, weil z. B. ein Gericht die Unwirksamkeit verschiedener Klauseln festgestellt hat.
Dasselbe gilt nicht nur Verträge, sondern für sämtliche Geschäftsunterlagen, insbesondere z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Sind diese in Teilen oder sogar komplett unwirksam, so hat dies regelmäßig die Anwendung der normalen gesetzlichen Regelungen zur Folge. Dies ist für den Anwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig nachteilig. Nur durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Verträgen kann man sich wirksam rechtlich absichern und auf Dauer das Überleben der eigenen Firma sicherstellen.
Um weiterführende Informationen zu den folgenden Verträgen zu erhalten, klickenSie bitte auf das jeweilige Schlagwort:
Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Beratervertrag, Servicevertrag, Mietvertrag, Aufhebungsvereinbarung, Wartungsvertrag, Internet-verträge, Webdesign-Vertrag, Web-Hosting-Vertrag, Handelsvertretervertrag, Software-Pflege, Hardware-Leasing, AsP- application service providing, Software-Programmierung, Schiedsvereinbarung, Projektvertrag
